Im Agrarsektor sind die Hauptprodukte mit chemischem Inhalt Dünger und Pflanzenschutzmittel. Da bei Missbrauch oder falscher Anwendung sowohl der Mensch wie auch Tier und Umwelt gefährdet sein können, ist die Gesetzgebung sehr strikt. Wer solche Produkte vertreibt, verkauft oder benutzt, unterliegt der Bewilligungspflicht des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW. Der Händler ist auch verpflichtet, jedes Jahr seine Verkaufszahlen an das BLW zu melden. 

Informationen zur Umstellung auf GHS finden Sie auch im Faltblatt «Hinweise und Vorschriften zum Verkauf von chemischen Produkten». Jetzt downloaden!

Siehe auch: Gesetzgebung

 
 

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