Schrittweise Umstellung auf Weltstandard

Um den Handel wirtschaftlich nicht zu beeinträchtigen und Verkäufern die Gelegenheit zu geben, alle notwendigen Massnahmen zur Umstellung vorzubereiten, geschieht der Wechsel zum GHS (Globally Harmonized System) schrittweise. Die neuen Kennzeichen bedeuten auch eine neue Einstufung der Gefahren. Diese können ab sofort angewendet werden, bis spätestens 1.6.2015 müssen alle Produkte auf das neue System umgestellt sein. Der Verkauf von Lagerware (Gemische) mit der alten Kennzeichnung darf noch bis zum 1.6.2017 stattfinden.

Als Händler sind Sie verpflichtet, die Mitarbeitenden über die Änderungen zu informieren und die neuen Sicherheitsdatenblätter einzufordern.

So sehen die neuen Gefahrenpiktogramme aus:

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Faltblatt «Hinweise und Vorschriften zum Verkauf von chemischen Produkten». Jetzt downloaden!

 
 

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