Die Gefahrensymbole sind nicht die alleinigen Elemente für die Kommunikation der Gefahren. Sie werden begleitet von Gefahren- und Sicherheitshinweisen, die die Gefahren und die Schutzmassnahmen für das betreffende Produkt genauer umschreiben. Alle Elemente der Kennzeichnung finden Sie in der nebenstehenden Abbildung.

Gefahrensymbole
Gesetzlich geregelt, weltweit einheitlich
Gefahrenhinweis
Genaue Beschreibung der Gefahren. Diese bei der Kundenberatung in Zusammenhang mit den Schutzmassnahmen und der Entsorgung stellen.
Sicherheitshinweise
Schutzmassnahmen für eine sichere Verwendung. Bei der Kundenberatung unbedingt auf die notwendigen Massnahmen hinweisen wie «Schutzbrille tragen», etc.
Gefahrenstufe
Gibt einen einfachen Anhaltspunkt zur Schwere der Gefahr(en)
Produktname
Produktbeschreibung
Produkt nie für etwas anderes verwenden, als vom Hersteller vorgesehen
Gebrauchsanweisung
Beinhaltet oft auch Dosierungs- und andere Anwendungsangaben.
Inhaltsstoffe
Es müssen nur die wichtigsten Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Bei der Kundenberatung auf wichtige Eigenschaften dieser Stoffe eingehen, z.B. starke Säuren, Basen oder allergene Duftstoffe.
Herstelleradresse
Bezugsquelle für Sicherheitsdatenblatt und weitere Auskünfte zum Produkt
CHZ-Nummer
Zeigt an, dass es sich um ein zugelassenes Biozidprodukt handelt. Auf normalen chemischen Produkten ist diese CHZ-Nummer nicht vorhanden.
Füllmenge
Produkte für die breite Öffentlichkeit müssen mit der Füllmenge versehen sein

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Faltblatt «Hinweise und Vorschriften zum Verkauf von chemischen Produkten im Handel». Jetzt downloaden!

 
 

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