Ab 1. Juni dürfen neu hergestellte chemische Produkte in der Schweiz nur noch mit den neuen Gefahrensymbolen versehen werden. Bereits produzierte Produkte können noch während zwei Jahren mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System «Globally Harmonized System» (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet.
Mehr Informationen unter www.cheminfo.ch
Medienmitteilung
«Die neuen Gefahrensymbole für chemische Produkte sind ab 1. Juni verbindlich»
Evaluation
«Wahrnehmung der Gefahrensymbole - Erkenntnisse aus Studien und Grundlagen»
Bild
«Gefahrensymbole»