Bundesrat beschliesst neue Massnahmen zum Schutz vor Chemikalien

Um ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen und technische Handelshemmnisse zu vermeiden, hat der Bundesrat die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung angeglichen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Dezember 2012 in Kraft. Dank einer harmonisierten Kennzeichnung werden die Chemikalien ohne Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zirkulieren können. Zudem müssen Stoffe, die in der EU als "besonders besorgniserregend" eingestuft sind, in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen.

Weitere Informationen unter http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=46601

 

 
 

Unsere Website verwendet Cookies. So können wir Ihnen das ideale Nutzererlebnis bieten. Mit der weiteren Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.